Homöopathie

Ähnliches möge mit Ähnlichem geheilt werden – „Similia similibus curentur“. Dieses therapeutische Prinzip ist seit Aristoteles bekannt. Diese so genannte Ähnlichkeitsregel, besagt, dass eine Substanz, die ein dem Krankheitsbild des Patienten ähnliches Leiden am gesunden Menschen erzeugen kann (Vergiftungssymptome), homöopathisch aufbereitet, umgekehrt die Krankheit des Patienten heilen kann. Homöopathie bezeichnet somit die ganzheitliche Behandlung von Körper, Geist und Seele auf der Basis des Simileprinzips. Der homöopathisch erfahrene Therapeut sucht also ein homöopathisches Arzneimittel, das im „Arzneimittelbild“ die Symptome aufweist, die denen des kranken Menschen ähnlich sind.

Samuel Hahnemann (1755 - 1843) hat als Erster dieses Heilungsprinzip systematisch beobachtet, erforscht, angewandt und seine Erkenntnisse über diese Gesetzmäßigkeit im "Organon der rationellen Heilkunde" im Jahre 1810 veröffentlicht.

Diese Therapieform wird weltweit angewendet, so z. B. in Deutschland von homöopathisch praktizierenden Ärzten und Heilpraktikern. Sie wird sowohl als Einzelmittelhomöopathie als auch als Komplexmittelhomöopathie (oft auch in Kombination mit anderen Therapien) praktiziert.

Neben der Handhabung der Ähnlichkeitsregel, der ausreichenden Kenntnis der spezifischen Wirkung der Arzneimittel und dem Wissen der homöopathischen Gabenlehre, ist für die homöopathische Behandlung, besonders der chronischen Krankheiten, die Miasmenlehre von entscheidender Bedeutung für eine individuelle Arzneimittelfindung. Miasmen bezeichnen ererbte („Genpool“) oder erworbene (erlebte, durchgemachte Krankheiten) Schwächen, der Therapeut spricht hier meist von der „Konstitution“ eines Menschen.